Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung
Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch Unterstützung der Tagespflegepersonen, bei der Förderung der Entwicklung des Kindes, zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und bei der Umsetzung des Förderungsauftrages
Einsetzen für das Kindeswohl in allen Formen der Kindertagespflege
Unterstützung von Eltern und alleinerziehenden Müttern/Vätern bei Fragen der Betreuung ihrer Kinder, Interessenvertretung der Tagespflegepersonen gegenüber den Jugendhilfeträgern, den verschiedenen Behörden und der Politik, Vernetzung der Tagespflegepersonen untereinander
Regelmäßige Treffen mit Informationen für Tagespflegepersonen
Organisation von Fort- und Weiterbildungen für Tagespflegepersonen
Unterstützung einer Anerkennung der Tagespflegeperson als eigenständiges Berufsbild und dessen gesetzlicher, sozialer und wirtschaftlicher Absicherung.