Vereinsziele

  • Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung
  • Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch Unterstützung der Tagespflegepersonen, bei der Förderung der Entwicklung des Kindes, zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und bei der Umsetzung des Förderungsauftrages
  • Einsetzen für das Kindeswohl in allen Formen der Kindertagespflege
  • Unterstützung von Eltern und alleinerziehenden Müttern/Vätern bei Fragen der Betreuung ihrer Kinder, Interessenvertretung der Tagespflegepersonen gegenüber den Jugendhilfeträgern, den verschiedenen Behörden und der Politik, Vernetzung der Tagespflegepersonen untereinander
  • Regelmäßige Treffen mit Informationen für Tagespflegepersonen
  • Organisation von Fort- und Weiterbildungen für Tagespflegepersonen
  • Unterstützung einer Anerkennung der Tagespflegeperson als eigenständiges Berufsbild und dessen gesetzlicher, sozialer und wirtschaftlicher Absicherung.